Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Nutzung von MOMENTS unter moments.ea-wedding.com. Stand: 2026-09-29

Diese Bedingungen unterscheiden durchgehend zwischen Verbraucher:innen — das sind die Einzelevent-Pakete — und Unternehmer:innen — das sind die Venue-Jahresabos. Daran hängen unterschiedliche Rechte, deshalb steht bei jedem Abschnitt, für wen er gilt.

1. Anbieterin und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Webanwendung MOMENTS, erreichbar unter moments.ea-wedding.com.

EA Event & Wedding – Inh. Ena Adamek BA
Wertheimergasse 8/2, 7000 Eisenstadt, Österreich
office@ea-wedding.com · GISA 30432284

Die Anbieterin ist Kleinunternehmerin nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Alle genannten Preise sind Endpreise; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und keine in Rechnung gestellt. Vollständige Angaben stehen im Impressum.

Abweichende Bedingungen der Kundin oder des Kunden gelten nur, wenn die Anbieterin ihnen ausdrücklich zustimmt.

2. Was MOMENTS ist

MOMENTS ist eine Webanwendung, mit der Gäste einer Veranstaltung Fotos und Videos über einen QR-Code oder einen Link in eine gemeinsame Galerie hochladen. Gäste brauchen dafür weder Konto noch App; der Zugang läuft über nicht erratbare Links.

Vertragspartner:in ist immer die Person oder das Unternehmen, die oder das eine Galerie bucht — also die Veranstalter:in oder das Venue. Gäste werden durch das Hochladen nicht Vertragspartner:innen.

3. Wie der Vertrag zustande kommt

Die Darstellung der Pakete auf der Website ist eine Einladung zur Bestellung, noch kein bindendes Angebot. Die Bestellung erfolgt über das Formular auf der Website. Der Vertrag kommt mit der Bereitstellung des gebuchten Pakets zustande, beim kostenlosen Paket mit der Anlage der Galerie.

Vor dem Absenden des Formulars können alle Eingaben jederzeit überprüft und korrigiert werden. Bei kostenpflichtigen Paketen lassen sich die Angaben auch auf der anschließenden Bezahlseite von Stripe vor dem endgültigen Abschluss noch prüfen; über „Zurück“ gelangt man ohne Zahlung zum Formular zurück.

Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird von der Anbieterin nicht gesondert gespeichert und ist nach Vertragsschluss nicht individuell abrufbar. Diese AGB sind in der jeweils geltenden Fassung unter moments.ea-wedding.com/agb abrufbar und können dort gespeichert oder ausgedruckt werden.

4. Einzelevent-Pakete — für Verbraucher:innen

Einzelevent-Pakete werden pro Veranstaltung einmalig bezahlt. Kein Abonnement, keine Folgezahlungen, keine automatische Verlängerung.

  • Free — 0 €: Galerie 14 Tage ab Eventdatum sichtbar, nur Fotos, begrenzte Zahl an Uploads.
  • Essential — 39 €: Galerie 60 Tage ab Eventdatum sichtbar.
  • Signature — 69 €: Galerie 365 Tage ab Eventdatum sichtbar.

Der Speicherplatz je Paket steht auf der Paketseite und wird serverseitig durchgesetzt: Ist er ausgeschöpft, sind weitere Uploads in dieser Galerie nicht mehr möglich. Ein Wechsel in ein größeres Paket nach Anlage der Galerie ist derzeit nicht möglich.

Zum Rücktrittsrecht siehe die Rücktrittsbelehrung.

5. Venue-Jahresabo — für Unternehmer:innen

Venue-Abos richten sich ausschließlich an Unternehmer:innen. Sie gelten pro Konto und umfassen beliebig viele Events innerhalb der Laufzeit.

  • Venue Start — 299 € pro Jahr
  • Venue Pro — 672 € pro Jahr
  • Venue Business — 1188 € pro Jahr

Feste Grenzen und Fair Use. Events pro Jahr, Gäste pro Event und der Speicher des jeweiligen Pakets sind feste Grenzen und werden serverseitig durchgesetzt; ist eine Grenze erreicht, werden weitere Events bzw. Uploads abgelehnt, bereits gespeicherte Fotos bleiben erhalten. Beim Speicher von Venue Business („unbegrenzt“) gilt Fair Use: Der Speicher ist unbegrenzt im Rahmen üblicher Nutzung, technisch begrenzt bei 5 TB. Nähert sich ein Konto dieser Grenze, spricht die Anbieterin die Kundin oder den Kunden an, um gemeinsam eine individuelle Lösung zu finden; eine automatische Umstellung oder Nachverrechnung findet nicht statt.

Launch-Aktion. Die ersten 20 Abschlüsse von Venue Pro erhalten den Tarif zu 349 € statt 672 € pro Jahr. Der Aktionspreis gilt für das erste Vertragsjahr. Ab der ersten Verlängerung gilt der reguläre Jahrespreis von 672 €.

Kostenloser Test. Venue kann 14 Tage kostenlos getestet werden, ohne Zahlungsdaten. Pro E-Mail-Adresse ist ein Testkonto möglich. Der Test geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abo über. Endet er ohne Abschluss, werden die Galerien des Testkontos gesperrt; die Löschung folgt Punkt 7.

Laufzeit und Kündigung. Das Abo läuft ein Jahr ab Abschluss und verlängert sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Es kann formlos per E-Mail an office@ea-wedding.com gekündigt werden, spätestens 30 Tage vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit. Bei Kündigung oder Zahlungsausfall werden die Galerien des Kontos gesperrt; die Löschung folgt Punkt 7.

6. Zahlung

Die Zahlung wird über Stripe Payments Europe Ltd. abgewickelt. Nach dem Absenden des Formulars auf dieser Website folgt eine von Stripe gehostete Bezahlseite, auf der die Zahlungsdaten eingegeben werden.

Die Anbieterin sieht und speichert keine Karten- oder Kontodaten, sondern nur Vorgangs- und Kundennummern. Den Zahlungsbeleg stellt Stripe aus. Eine eigene Rechnungslegung durch die Anbieterin gibt es derzeit nicht.

7. Sichtbarkeit, Speicherdauer und Löschung

Die Sichtbarkeitsdauer einer Galerie ergibt sich aus dem gebuchten Paket und beginnt mit dem Eventdatum. Für Events innerhalb eines Venue-Abos beträgt sie 365 Tage.

30 Tage nach Ablauf der Sichtbarkeit werden alle Inhalte automatisch und endgültig gelöscht — in der Datenbank und im Dateispeicher. Die Löschung ist nicht umkehrbar; die Inhalte können danach auch auf Anfrage nicht wiederhergestellt werden. Laden Sie herunter, was Sie behalten möchten, rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist.

Galerien, die wegen Kündigung, Zahlungsausfall oder Ende der Testphase gesperrt wurden, sind ab der Sperre für Gäste nicht mehr erreichbar, werden aber nicht sofort gelöscht: Die Löschung erfolgt 30 Tage nach dem Ende der ursprünglichen Sichtbarkeitsdauer der jeweiligen Galerie (bei Venue-Events 365 Tage ab dem Eventdatum). Eine frühere Löschung kann jederzeit per E-Mail an office@ea-wedding.comverlangt werden.

8. Ihre Pflichten

Sie entscheiden, wer Zugang bekommt. Als Veranstalter:in oder Venue entscheiden Sie, an wen QR-Code und Zugangslink gehen. Die Anbieterin hat darauf keinen Einfluss.

Sie informieren Ihre Gäste. Sie sorgen dafür, dass Ihre Gäste wissen, dass bei der Veranstaltung Fotos und Videos aufgenommen und in eine gemeinsame Galerie hochgeladen werden können. Gäste willigen vor ihrem ersten Upload zusätzlich selbst in der Anwendung ein — das ersetzt Ihre Information an die Gäste nicht.

Keine rechtswidrigen Inhalte. Sie laden keine rechtswidrigen Inhalte hoch und lassen solche auch nicht hochladen. Sie wahren die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild.

Zugangslinks sind Schlüssel. Wer den Link hat, kommt hinein. Geben Sie ihn nur an den Personenkreis weiter, der die Galerie sehen soll.

Die Anbieterin prüft Inhalte nicht aktiv, entfernt aber gemeldete rechtswidrige Inhalte. Meldungen an office@ea-wedding.com.

9. Technische Grenzen des Zugangsschutzes

Die hochgeladenen Dateien liegen unter sehr langen, nicht erratbaren Adressen. Das schützt zuverlässig gegen zufälliges Auffinden, aber nicht gegen Weitergabe.

Wer eine solche Dateiadresse kennt oder weitergereicht bekommt, kann die Datei auch dann noch abrufen, wenn die Galerie bereits gesperrt oder abgelaufen ist. Dieser Zugriff endet erst mit der endgültigen Löschung nach Punkt 7. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, damit Sie das bei der Weitergabe von Links berücksichtigen können.

10. Rechte an den Inhalten

Fotos und Videos bleiben bei ihren Urheber:innen. Die Anbieterin erwirbt kein Eigentum und keine darüber hinausgehenden Nutzungsrechte. Sie erhält ausschließlich das Recht, die Inhalte zum Betrieb der jeweiligen Galerie zu speichern und anzuzeigen; dieses Recht endet mit der Löschung.

Eine Nutzung der Inhalte für eigene Werbung der Anbieterin findet nicht statt.

11. Verfügbarkeit und Support

Die Anbieterin sagt keine bestimmte Verfügbarkeitsquote zu; ein Service Level Agreement besteht nicht. Wartungsfenster und Störungen sind möglich.

Für den Support gelten keine zugesagten Reaktionszeiten. Priority- und Premium-Support bedeuten eine vorrangige Bearbeitung, keine garantierte Frist.

12. Haftung

Gegenüber Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Haftungsregeln unverändert. Die folgenden Einschränkungen betreffen sie nicht.

Gegenüber Unternehmer:innen haftet die Anbieterin nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ebenso die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und Datenverlust. Unberührt bleiben die Haftung für Personenschäden und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

Für die Sicherung von Inhalten, die über die Fristen aus Punkt 7 hinaus erhalten bleiben sollen, ist die Kundin oder der Kunde verantwortlich.

13. Datenschutz

Wie personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht in der Datenschutzerklärung.

Venues verarbeiten über MOMENTS Daten ihrer eigenen Gäste. Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

14. Änderungen dieser Bedingungen

Die Anbieterin kann diese Bedingungen ändern. Änderungen werden laufenden Venue-Kund:innen mindestens sechs Wochen vor Wirksamkeit per E-Mail angekündigt. Wer widerspricht, kann das Abo zum Wirksamwerden der Änderung beenden; bereits gezahlte Beträge werden für den nicht genutzten Zeitraum anteilig erstattet. Für bereits gebuchte Einzelevents gilt immer die bei der Bestellung geltende Fassung.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Gegenüber Verbraucher:innen bleiben das zwingende Verbraucherschutzrecht und die gesetzlichen Gerichtsstände unberührt. Gegenüber Unternehmer:innen gilt als Gerichtsstand Eisenstadt.

16. Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: 2026-09-29